Bitte denken Sie an Ihre Krankenkassenkarte!

2. Januar 2024

Zum Neuen Jahr ist die Ausstellung von E-Rezepten verpflichtend. War die Behandlung ohne gültige Krankenkassenkarte noch nie wirklich zulässig, ist sie seit dem 1. Januar 2024 ausgeschlossen. Bitte denken Sie daher unbedingt daran, Ihre Karte mitzubringen. So starten wir alle entspannt in ein glückliches und gesundes 2024!

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