Seit Jahrzehnten fordern die Kassenärztliche Vereinigung und die Gesetzlichen Krankenkassen, dass zu jeder abgerechneten Tätigkeit eine Diagnose erfasst wird. Insbesondere im Zusammenhang mit längeren Gesprächen hat das schon in der Vergangenheit vereinzelt zu Verwirrung geführt. Da verständlicherweise nicht allen Befindlichkeitsstörungen im sog. ICD10 eine Diagnose hinterlegt ist, hat die Datenbank beispielsweise aus „Angst vor Krebs“ ein „Hypochondrisches Syndrom“ und damit eine F-Diagnose gemacht. Diese Diagnosen stehen für psychische Störungen und können bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder beim Wechsel in die Private Krankenkasse Probleme bereiten. Mit der Einsicht in die Elektronische Patientenakte EPA fallen diese Unschärfen vermehrt auf. Erstaunlicherweise tun die Krankenkassen nun so, als wüssten sie von nichts und als hätten sie nie Kataloge in den Praxen mit Abrechnungsvorschlägen verteilt. WICHTIG: Sollte auch Sie Fragen zu den von uns kodierten Diagnosen haben, bleiben Sie ruhig, bezichtigen Sie uns bitte nicht des Abrechnungsbetrugs, sondern nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind uns sicher, daß wir jeden Einzelfall klären und eventuelle Nachteile für Sie abwenden können.
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Auch für das Ausbildungsjahr 2026/2027 suchen wir wieder Auszubildende. Wenn Sie sich für diesen abwechslungsreichen und vielseitigen Beruf in einem munteren Team interessieren, melden Sie sich gerne in unserer Praxis und/oder schicken Sie Ihre Bewerbung an die Carl-Bertelsmann-Straße 69 in 33332 Gütersloh oder per Mail an info@gemeinschaftspraxis-frauenaerzte.de.
