Maskenpflicht für Besucher bleibt bestehen

1. März 2023

Seit heute entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt für Besucher hingegen unverändert das Tragen einer FFP2-Maske vor, voraussichtlich bis zum 07.04.2023. Wir bitten Sie daher, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz mitzubringen.

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